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Neue Landesverordnung für Schleswig-Holstein beschlossen

In der jüngst beschlossenen Landesverordnung ist nun folgende Regelung für Sportboothäfen getroffen worden:

"Wer ein Boot überführt oder seetüchtig machen muss, darf darauf übernachten." 

Ergänzend heißt es: "Eine Ausnahme gilt nur bei Überführung des Bootes vom Winterlager zum Saisonliegeplatz: Nur wenn die Strecke nicht an einem Tag bewältigt werden kann, ist ausnahmsweise die Zwischenübernachtung in einem Sportboothafen im eigenen Boot gestattet."

Wir möchten Sie bitten, sich wie bisher auch, an die allgemeinen Abstands- und Hygieneregeln zu halten. Die Sanitärgebäude sind geöffnet, die Duschen bleiben vorerst gesperrt. Eine Nutzung der Sanitärgebäude ist zwischen 22.00 Uhr und 06.00 Uhr nicht gestattet.  

Die gesamte Landesverordnung finden Sie hier: 

https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/_documents/teaser_erlasse.html

(Stand 29.03.2021)

Die Regeln zum Saisonstart 2021

Wir gehen zum jetzigen Zeitpunkt davon aus, dass die Landesverordnung in Bezug auf die Sportboothäfen, die zur Zeit gültig ist, nicht geändert wird.

Hier noch einmal die Regeln zum Saisonstart 2021 in der Marina Heiligenhafen (Stand 25.03.2021)

Allgemeine Kontaktvermeidungsregeln: Zurzeit darf sich maximal ein Haushalt oder ein Haushalt und eine weitere Person oder maximal 5 Personen aus zwei Haushalten im öffentlichen oder privaten Raum treffen.

Allgemeine Abstandsregeln: Zwischen dem Haushalt und der weiteren Person oder den 5 Personen aus zwei Haushalten muss kein Abstand eingehalten werden. Gleichwohl sollte aus Infektionsschutzgründen, soweit wie möglich, ein Abstand von mindestens 1,5zu anderen Personen eingehalten werden.

Strom und Wasser dürfen zugänglich sein. Sanitäre Anlagen sind allerdings bis auf die Toiletten geschlossen.

Grundsätzlich gelten überall die allgemeinen Kontaktvermeidungsregeln. 

Darf man in Sportboothäfen übernachten?

Es darf auf eigenen Sportbooten auf dem eigenen Saisonliegeplatz unter Beachtung der Kontaktvermeidungsregeln übernachtet werden.

Darf man in fremden Häfen auf dem eigenen Boot übernachten?

Übernachtungen in Sportboothäfen sind Beherbergungen im Sinne der Coronaverordnung. Diese sind grundsätzlich verboten. Ausnahmen bestehen lediglich für die Eigerinnen und Eigner, die in ihren Booten auf dem gemieteten Dauerliegeplatz übernachten. In fremden Häfen ist daher das Übernachten auf dem eigenen Boot nicht erlaubt.

Sonderregeln für die Sportausübung auf Sportbooten

Segeln oder Motorbootfahren gilt als Ausübung des Sports. Daher gelten hier die Regeln über die Sportausübung. Sport darf nur mit den Angehörigen des eigenen Haushaltes oder zu zweit ausgeübt werden.

Öffnung der Marina zum 01. April ist noch unklar

Nach den Beschlüssen der Bund/Länderkonferenz steht noch nicht fest, ob Dauermieter von Liegeplätzen in Sportboothäfen ab dem 01. April ihren Liegeplatz nutzen dürfen! Es sieht momentan so aus, dass unsere Marina über Ostern nicht geöffnet werden darf. Hier steht aber noch ein neuer Erlass der Landesregierung aus. Gehen Sie bitte zum jetzigen Zeitpunkt davon aus, dass Sie auch als Dauermieter den Liegeplatz nicht nutzen dürfen. Sobald wir nähere Informationen haben, werden wir diese hier veröffentlichen. 

Vielen Dank für Ihr Verständnis!