Sportboothäfen in Schleswig-Holstein sollen ab dem 04.05.2020 wieder öffnen dürfen

Sportboothäfen in Schleswig-Holstein sollen ab dem 04.05.2020 wieder öffnen dürfen

Die Landesregierung in Schleswig-Holstein hat sich auf weitere Anpassungen der Maßnahmen zur Bekämpfung des Corona-Virus geeinigt. So sollen unter anderem ab dem 04.05.2020 auch die Sportboothäfen im Land wieder öffnen dürfen. Im Text der Presseerklärung vom 29.04.2020 heißt es dazu: 

"Kontaktarme Sportarten im Freien sollen wieder ausgeübt werden können. Voraussetzung hierfür ist die Einhaltung von Hygieneregeln. Als kontaktarm gilt eine Sportart, wenn bei deren Ausübung in der Regel ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen zwei Personen nicht unterschritten wird. Sportgeräte für kontaktarme Sportarten wie Fahrräder oder Kanus dürfen wieder gewerblich verliehen werden.

Sportboothäfen dürfen öffnen, sofern die Duschen und Gemeinschaftsräume, mit Ausnahme von Toilettenräumen, geschlossen bleiben.

Die Einreise nach Schleswig-Holstein zu Tourismuszwecken bleibt auch nach dem 4. Mai grundsätzlich verboten. Gleiches gilt für Freizeitzwecke, ausgenommen Einreisen zur Ausübung kontaktarmer Sportarten sowie zum Besuch von Museen, Ausstellungen, zoologischen Gärten und Tierparks sowie botanischen Gärten."

Die gesamte Presseerklärung können Sie hier lesen:

https://schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/I/Presse/PI/2020/Corona/200429_erleichterungen_koalition.html

Sobald wir nähere Details zu dieser Regelung haben, werden wir diese hier veröffentlichen! Bitte informieren Sie sich laufend hier oder telefonisch bei unserem Hafenservice.

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