Neue Landesverordnung für Schleswig-Holstein beschlossen

Neue Landesverordnung für Schleswig-Holstein beschlossen

In der jüngst beschlossenen Landesverordnung ist nun folgende Regelung für Sportboothäfen getroffen worden:

"Wer ein Boot überführt oder seetüchtig machen muss, darf darauf übernachten." 

Ergänzend heißt es: "Eine Ausnahme gilt nur bei Überführung des Bootes vom Winterlager zum Saisonliegeplatz: Nur wenn die Strecke nicht an einem Tag bewältigt werden kann, ist ausnahmsweise die Zwischenübernachtung in einem Sportboothafen im eigenen Boot gestattet."

Wir möchten Sie bitten, sich wie bisher auch, an die allgemeinen Abstands- und Hygieneregeln zu halten. Die Sanitärgebäude sind geöffnet, die Duschen bleiben vorerst gesperrt. Eine Nutzung der Sanitärgebäude ist zwischen 22.00 Uhr und 06.00 Uhr nicht gestattet.  

Die gesamte Landesverordnung finden Sie hier: 

https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/_documents/teaser_erlasse.html

(Stand 29.03.2021)

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