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Mit teils schwerem Tauchgerät und der professionellen Unterstützung der MS Fritz Reuter konnten am vergangenen Sonnabend allerlei Kuriositäten aus dem Hafen gefischt werden. Neben Sonnenschirm, Fahrrad und diversen Decksbesen, konnte u.a. auch ein Bollerwagen geborgen werden. Die Hafenmeister bedanken sich auf diesem Wege erneut herzlich für die Unterstützung durch die Besatzung der MS Fritz Reuter.

Mit den nächsten Lockerungsschritten des Landes SH geht es weiter Richtung "Normalität".
Die neusten Entwicklungen haben wir nachfolgend aufgeführt:

 

Ab dem 3. März:

  • Die bisherigen 2G- und 2G-Plus Regelungen entfallen größtenteils. An ihre Stelle tritt die 3G-Regelung.
  • Das gilt für die Bereiche Beherbergung, Sportausübung, Freizeit und Kultur, körpernahe Dienstleistungen und die außerschulische Bildung. Erforderlich bleibt jeweils ein Hygienekonzept. In einigen Bereichen kommt eine punktuelle Maskenpflicht dazu.
  • Für Beherbergungen gilt die 3G-Regelung.
  • Touristische Reiseverkehre: Hier wird es auch die 3G-Vorgabe geben. Die Maskenpflicht im Innenbereich bleibt bestehen.
  • Ausnahmen werden hier nur noch in den Bereichen Großveranstaltungen (2G) und Diskos gelten (2G-Plus).
  • Bei Veranstaltungen im Innenbereich mit weniger als 500 Teilnehmenden gilt 3G. Im Außenbereich gibt es keine Vorgaben im Hinblick auf den Impfstatus.
  • Bei Großveranstaltungen ab 500 Teilnehmerinnen und Teilnehmern werden 2G-Regelungen und eine punktuelle Maskenpflicht gelten.
  • In der Gastronomie bleibt es bei der Maskenpflicht auf den Verkehrsflächen im Innenbereich, es gilt 3G.
  • Für Diskotheken gilt eine 2G-Plus-Vorgabe, weil Besucher hier nicht an festen Plätzen aufhalten.
  • Bei körpernahen Dienstleistungen bleibt es beim Hygienekonzept sowie der Maskenpflicht. Für die 3G-Vorgabe gibt es eine Ausnahme im Bereich pflegerisch notwendiger und medizinischer Behandlungen.
  • Im Freizeit- und Kulturbereich ist zukünftig lediglich ein Hygienekonzept sowie eine punktuelle Maskenpflicht und 3G erforderlich.
  • Bei der Sportausübung entfällt die Beschränkung der Zahl der Wettbewerbsteilnehmer. Erforderlich bleibt ein Hygienekonzept. Auch hier gilt dann 3G.
  • Für Versammlungen und Religionsgemeinschaften entfallen die Teilnehmerbegrenzungen. Alternativ zu 3G kann auf die Besetzung von Plätzen im Schachbrettmuster zurückgegriffen werden. Hygienekonzept und punktuelle Maskenpflichten – etwa beim Gemeindegesang – gelten weiter.

In einer dritten Stufe werden zum 20. März in den genannten Bereichen auch die 3G-Regelungen fallen.

Nachdem die Bauarbeiten zur Erneuerung von Steg 9 im Mai 2021 abgeschlossen werden konnnten, folgte seit November 2021 die Erneuerung von Steg 6. Mit bewusst gewählten Materialien wie Stahl und GFK ist nun nicht nur eine langhaltige Lebensdauer, sondern auch höhere Sicherheit auf den Steganlagen gewährleistet. Am Morgen des 02. März verabschiedete sich die große Schwimmplattform der Fa. Heuvelmann Ibis in den Sonnenaufgang. Abschließend werden nun durch die Elektriker alle Leitungen instand gesetzt, ehe der Steg zum Saisonstart am 01.04. startklar ist!