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Die Marina Heiligenhafen ist geöffnet!

Die Sportboothäfen in Schleswig-Holstein sind nach den Beschlüssen der Landesregierung wieder für den Betrieb freigegeben! Wir haben für Sie hier die Antworten auf die häufigsten Fragen zusammengestellt:

Darf man in Sportboothäfen übernachten?
Es darf auf Sportbooten unter Beachtung der allgemeinen Kontaktvermeidungsregeln übernachtet werden. Das heißt mit den Mitgliedern maximal zweier Hausgemeinschaften oder mit maximal 10 Familienmitgliedern. Dies gilt auch nur dann, wenn die Sportboote über geeignete sanitäre Anlagen verfügen. 


Dürfen Gastyachten schleswig-holsteinische Sportboothäfen anlaufen? Ja.

Gibt es Wasser und Strom an den Stegen? Ja. 


Sind die sanitären Anlagen offen? Sanitäre Anlagen sind tagsüber geöffnet. Es können jedoch die Duschen nicht genutzt werden, weil Gemeinschaftsräume zu schließen sind. Nachts sind die Sanitärgebäude geschlossen.

Dürfen Yachten in Sportboothäfen ein- oder auslaufen? Ja. Dabei sind allerdings die Kontaktvermeidungsregeln einzuhalten.

Dürfen gemeinsame Bootsarbeiten durchgeführt werden? Nein. Sämtliche Vereinsaktivitäten und Zusammenkünfte sind verboten. Allerdings dürfen Vereine z.B. Abslipaktionen organisieren, wenn es dabei nicht zu Ansammlungen kommt.

Dürfen Schiffe oder Masten gekrant oder geslippt werden? Ja. Dies ist möglich. Allerdings müssen die Kontaktvermeidungsregeln eingehalten werden. Dies gilt auch für von Vereinen organisierte Aktionen.

Dürfen Firmen innerhalb von Sportboothäfen arbeiten? Ja. Gewerbliche Arbeiten sind gestattet. Hierbei sind natürlich von den Unternehmen die entsprechenden Hygienevorschriften einzuhalten. Insbesondere sind Kontakte zwischen den beruflich tätigen Menschen und den Gewerbetreibenden zu vermeiden, d.h. gemeinsame Arbeiten sind unzulässig.

Können oder müssen Winterlagerbetriebe/Werften den Zugang für Nichtmitarbeiter beschränken? Ja. Bei gewerblichen Tätigkeiten sind die Gewerbetreibenden verpflichtet, den Kundenkontakt zu beschränken. Daher können, auch aufgrund der örtlichen Gegebenheiten, Zugangsrechte beschränkt oder aufgehoben werden.


Können die örtlichen Gesundheitsbehörden die Vorschriften über Sportboothäfen verschärfen? Die örtlichen Gesundheitsbehörden können weitergehende Anordnungen erlassen, die über die Landesverordnung hinausgehen.


Dürfen Sportbootfahrer aus anderen Bundesländern nach Schleswig-Holstein einreisen? Ja. Die Einreise ist unter Berücksichtigung der weiteren Regelungen der CoronaVO möglich.


Dürfen Sportbootfahrer aus anderen Bundesländern nach Schleswig-Holstein auf ihren Sportbooten übernachten?
Es darf auf nur auf Sportbooten unter Beachtung der allgemeinen Kontaktvermeidungsregeln übernachtet werden. Das heißt zu zweit oder mit den Mitgliedern der Hausgemeinschaft. Dies gilt auch nur dann, wenn die Sportboote über geeignete sanitäre Anlagen verfügen.


Dürfen Sportboote wieder vermietet werden?
Ja. Dies ist möglich, wenn die Kontaktvermeidungsregeln eingehalten werden. Auf Sportbooten können die generellen Abstandsgebote nicht eingehalten werden, daher gilt hier die Regel, dass entweder nur 2 Personencrews oder Crews, die aus der Hausgemeinschaft bestehen, erlaubt sind. Die Vermieter haben dabei sicher zu stellen, dass die Kontaktvermeidungsregeln auch bei der Anmietung/Abgabe des Sportbootes eingehalten werden.

Sportboothäfen in Schleswig-Holstein sollen ab dem 04.05.2020 wieder öffnen dürfen

Die Landesregierung in Schleswig-Holstein hat sich auf weitere Anpassungen der Maßnahmen zur Bekämpfung des Corona-Virus geeinigt. So sollen unter anderem ab dem 04.05.2020 auch die Sportboothäfen im Land wieder öffnen dürfen. Im Text der Presseerklärung vom 29.04.2020 heißt es dazu: 

"Kontaktarme Sportarten im Freien sollen wieder ausgeübt werden können. Voraussetzung hierfür ist die Einhaltung von Hygieneregeln. Als kontaktarm gilt eine Sportart, wenn bei deren Ausübung in der Regel ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen zwei Personen nicht unterschritten wird. Sportgeräte für kontaktarme Sportarten wie Fahrräder oder Kanus dürfen wieder gewerblich verliehen werden.

Sportboothäfen dürfen öffnen, sofern die Duschen und Gemeinschaftsräume, mit Ausnahme von Toilettenräumen, geschlossen bleiben.

Die Einreise nach Schleswig-Holstein zu Tourismuszwecken bleibt auch nach dem 4. Mai grundsätzlich verboten. Gleiches gilt für Freizeitzwecke, ausgenommen Einreisen zur Ausübung kontaktarmer Sportarten sowie zum Besuch von Museen, Ausstellungen, zoologischen Gärten und Tierparks sowie botanischen Gärten."

Die gesamte Presseerklärung können Sie hier lesen:

https://schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/I/Presse/PI/2020/Corona/200429_erleichterungen_koalition.html

Sobald wir nähere Details zu dieser Regelung haben, werden wir diese hier veröffentlichen! Bitte informieren Sie sich laufend hier oder telefonisch bei unserem Hafenservice.

Öffnung der Sportboothäfen in Schleswig-Holstein angekündigt

Die landesweite Sperrung sämtlicher Sportboothäfen, sowohl auf Binnenrevieren als auch an den Nord- und Ostseeküsten Schleswig-Holsteins soll am 4. Mai beendet sein. Dem Wortlaut der Erklärung nach soll "Freizeitsport für ein bis zwei Personen unter freiem Himmel" ermöglicht werden.

Dazu gehöre "vor allem aber auch der Wasser- und Segelsport".

Unabhängig davon ist das weiterhin bestehende Einreiseverbot zu touristischen Zwecken, und sämtliche weiteren Regeln, die zur Bekämpfung der Pandemie aufgestellt wurden. Es ist daher mit Auflagen zu rechnen, wenn die Häfen wieder in Betrieb genommen werden. Wir halten Sie auf dem laufenden, sobald wir nähere Informationen erhalten haben.