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Sportboothäfen in Schleswig-Holstein sollen ab dem 04.05.2020 wieder öffnen dürfen

Die Landesregierung in Schleswig-Holstein hat sich auf weitere Anpassungen der Maßnahmen zur Bekämpfung des Corona-Virus geeinigt. So sollen unter anderem ab dem 04.05.2020 auch die Sportboothäfen im Land wieder öffnen dürfen. Im Text der Presseerklärung vom 29.04.2020 heißt es dazu: 

"Kontaktarme Sportarten im Freien sollen wieder ausgeübt werden können. Voraussetzung hierfür ist die Einhaltung von Hygieneregeln. Als kontaktarm gilt eine Sportart, wenn bei deren Ausübung in der Regel ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen zwei Personen nicht unterschritten wird. Sportgeräte für kontaktarme Sportarten wie Fahrräder oder Kanus dürfen wieder gewerblich verliehen werden.

Sportboothäfen dürfen öffnen, sofern die Duschen und Gemeinschaftsräume, mit Ausnahme von Toilettenräumen, geschlossen bleiben.

Die Einreise nach Schleswig-Holstein zu Tourismuszwecken bleibt auch nach dem 4. Mai grundsätzlich verboten. Gleiches gilt für Freizeitzwecke, ausgenommen Einreisen zur Ausübung kontaktarmer Sportarten sowie zum Besuch von Museen, Ausstellungen, zoologischen Gärten und Tierparks sowie botanischen Gärten."

Die gesamte Presseerklärung können Sie hier lesen:

https://schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/I/Presse/PI/2020/Corona/200429_erleichterungen_koalition.html

Sobald wir nähere Details zu dieser Regelung haben, werden wir diese hier veröffentlichen! Bitte informieren Sie sich laufend hier oder telefonisch bei unserem Hafenservice.

Öffnung der Sportboothäfen in Schleswig-Holstein angekündigt

Die landesweite Sperrung sämtlicher Sportboothäfen, sowohl auf Binnenrevieren als auch an den Nord- und Ostseeküsten Schleswig-Holsteins soll am 4. Mai beendet sein. Dem Wortlaut der Erklärung nach soll "Freizeitsport für ein bis zwei Personen unter freiem Himmel" ermöglicht werden.

Dazu gehöre "vor allem aber auch der Wasser- und Segelsport".

Unabhängig davon ist das weiterhin bestehende Einreiseverbot zu touristischen Zwecken, und sämtliche weiteren Regeln, die zur Bekämpfung der Pandemie aufgestellt wurden. Es ist daher mit Auflagen zu rechnen, wenn die Häfen wieder in Betrieb genommen werden. Wir halten Sie auf dem laufenden, sobald wir nähere Informationen erhalten haben.

Die Marina Heiligenhafen bleibt weiterhin geschlossen

Liebe Gäste, liebe Dauermieter,

am 15.04.2020 ist aufgrund der Corona-Pandemie das Verbot touristischer Reisen und Übernachtungen innerhalb Deutschlands bis zum 03.05.2020 verlängert worden. Das bedeutet auch, dass der Betrieb unseres Yachthafens zunächst bis zu diesem Zeitpunkt untersagt ist. Die verkündeten Maßnahmen müssen noch von der Landesregierung beschlossen werden. Nach unseren Informationen wird es dazu ab dem 17.04.2020 eine gleichlautende Landesverordnung geben. Sobald uns diese vorliegt, werden wir die entsprechenden Passagen hier veröffentlichen.

Wir bitten herzlich um Ihr Verständnis. Bitte bleiben Sie gesund!

Marina Heiligenhafen

Geschäftsführung